Kindergeld in der Ausbildung
Wenn Ihre Kinder die Schule verlassen haben und eine Ausbildung beginnen sollten, stellt sich Ihnen die Frage, ob Kindergeld in der Ausbildung weiterhin gezahlt wird. Ob weiterhin ein Kindergeldanspruch für Sie und Ihr Kind besteht, hängt zum einen vom Alter Ihres Kindes ab. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann Kindergeld während der Ausbildung gezahlt werden. Falls Sie einen Sohn haben, kann der Anspruch des Kindergeldes um die Zeit der dienstlichen Verpflichtung verlängert werden. Falls Ihr Sohn beispielsweise einen neunmonatigen Wehrdienst geleistet hat, kann dieser Zeitraum an die Vollendung des 25. Lebensjahres angehängt werden. Zum anderen ist die Höhe der entgeltlichen Ausbildungsvergütung maßgebend. Nur wenn die Höhe des beitragspflichtigen Nettoarbeitsentgelts unter dem so genannten Kinderfreibetrag liegt, ist ein Anspruch auf Kindergeld in der Ausbildung weiterhin gegeben. Dieser Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2010 bei 8004 €. Das kalenderjährliche Nettoarbeitsentgelt wird des Weiteren um die Werbungskosten vermindert (920 €).
Falls der Kinderfreibetrag dennoch überschritten wird, ist ein Antrag auf erhöhte Werbungskosten möglich. Zu den Dingen, die man dabei absetzen kann, gehören unter anderem erhöhte Fahrkostenbeträge, Lerngruppenfahrten, Internetgebühren und alles was Ihr Kind für die Ausbildung benötigt. Hierbei müssen Sie jedoch beachten, dass Sie detaillierte Nachweise über die aufgeführten Werbungskosten erbringen müssen (Quittungen etc.). Das Kindergeld kann ansonsten nämlich zurückgefordert werden. Den Antrag auf Kindergeld in der Ausbildung stellen Sie bei der Agentur für Arbeit (Kindergeldkasse).






