Der Einkauf im Gothic Shop

Auch, wenn es manchmal denkbar einfach ist, dürfen Kinder im Internet nicht unter den gleichen gesetzlichen Vorgaben einkaufen gehen, wie in der Stadt. So ohne Weiteres darf ein Jugendlicher, der noch nicht geschäftsfähig ist, nicht seine Bestellung, zum Beispiel in einem Gothic Shop aufgeben. Auch wenn die Kleider, Schottenröcke, Hosen, Hemden und Schuhe als völlig unbedenklich gelten, müssen hier die Eltern den Einkauf tätigen. Je nach Alter und Einkaufssumme gibt es hier Einschränkungen.

Für Eltern, die noch kontrollieren wollen oder müssen, wie viel Geld die Kinder für welche Dinge ausgeben, gilt es, einige Dinge zu beachten. Keinesfalls darf eine Kreditkarten Nummer für die Jugendlichen einfach verfügbar sein. Hier wäre es allzu einfach, einen Einkauf zu tätigen. Im Zweifelsfalle kann jeder Erwachsene seinen Rechner mit einem Passwort sichern, um zumindest bei Online Geschäften kein Risiko einzugehen. Kinder unter sieben Jahren sind nicht geschäftsfähig. Sie dürfen keine Verträge abschließen, keine Einkäufe tätigen. Ab diesem Alter, bis zum 18. Geburtstag zählt eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit. Verträge, bei denen kleine Beträge eine Rolle spielen, sind jedoch hier legitim. Diese gesetzlichen Vorgaben sind von Händlern ebenso zu berücksichtigen, wie die Eltern verantwortlich sind. Diese Gesetze sind als Schutz für die Jugendlichen gedacht. Handyverträge oder ähnliches müssen von den Eltern beziehungsweise erziehungsberechtigten unterschrieben und genehmigt werden. Eine Hose im Gothic Shop darf sich ein 16-jähriger Jugendlicher durchaus bestellen. Hier gilt die Regel, dass der Preis im Rahmen des Taschengeldes liegen sollte.

Geschäfte, die ein Jugendlicher abschließt, können von den Eltern rückgängig gemacht oder nachträglich erlaubt werden. Dies gilt für Einkäufe, die gleich voll bezahlt werden, aber auch für Ratenverkäufe. So haben die Eltern die Möglichkeit, die Notbremse zu ziehen, wenn sich der Jugendliche übernommen hat. Der Händler muss im Falle eines Falles das Geschäft rückgängig machen, das Geld an den Jugendlichen oder die Eltern zurück bezahlen. Die Jugendlichen sollten sich am besten vor jedem Kauf kurz mit den Eltern besprechen.

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